Beratung bei
vertraulicher Geburt

Vertrauliche Geburt – was bedeutet das?

Frauen können im Krankenhaus ihr Kind medizinisch sicher zur Welt bringen und müssen nicht ihren richtigen Namen nennen. Sie denken sich einen Namen aus (Pseudonym). Das Jugendamt leitet nach der Geburt das Adoptionsverfahren ein.
Wenn Sie eine „vertrauliche Geburt“ möchten, ist es vorgeschrieben, sich von einer qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen. Die Beraterinnen unserer Beratungsstelle unterliegen der absoluten Schweigepflicht.

Der Beraterin gegenüber müssen Sie einmalig Ihre Identität preisgeben. Ihre persönlichen Daten werden aufgenommen und es wird dafür gesorgt, dass diese sicher verwahrt werden. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres haben Kinder einer vertraulichen Geburt das Recht, die Identität der Mutter und damit ihre Herkunft zu erfahren.

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle mit speziell für die vertrauliche Geburt qualifizierten Fachkräften.

Mehr Informationen zur vertraulichen Geburt erhalten Sie unter diesem Link und in unserem unten verlinkten Flyer.

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Weitere Informationen

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Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um eine telefonische Anmeldung.
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten für eine Terminabsprache:

Mo. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Di.  8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Mi. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Do. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr
Fr. 8.30 – 13.00 Uhr 

Sekretariat: Frau Ehrenheim & Frau Heilf

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