Schwangerschafts-konfliktberatung

Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 (StGB) und §§ 5 und 6 (SchKG) 

Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Die Beraterinnen und Berater der Arbeiterwohlfahrt sind sich der besonderen Problematik dieser Beratung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, bewusst. Sie haben Verständnis für die Lage der Frauen und versuchen, sich entsprechend zu verhalten.

 

Hilfe bei der Entscheidungsfindung in einem Schwangerschaftskonflikt

Ziel ist es, einer schwangeren Frau in angstfreier Atmosphäre ohne moralische Beurteilung zu ermöglichen, ihre Situation selbst einzuschätzen und eine Entscheidung zu treffen.

Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch sind:

  • die 12. Schwangerschaftswoche (nach Empfängnis) ist nicht überschritten
  • die erfolgte Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle (eine Bescheinigung über die Beratung wird ausgestellt)
  • zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch liegen mindestens drei volle Tage

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch muss die Frau selber tragen. Liegen ihre Einkünfte unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze, kann eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach § 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz.

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Weitere Informationen

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Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um eine telefonische Anmeldung.
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten für eine Terminabsprache:

Mo. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Di.  8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Mi. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 16.00 Uhr
Do. 8.30 – 12.30 Uhr & 13.00 – 18.00 Uhr
Fr. 8.30 – 13.00 Uhr 

Sekretariat: Frau Ehrenheim & Frau Heilf

Klosterstr. 8 – 10
44135 Dortmund

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