Stand: 01.03.2023
Maske, adé!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWO Seniorenwohnstätte freuen sich über weitere Corona-Lockerungen
Eving. Ein großes Aufatmen gab es vergangenen Mittwoch in der Seniorenwohnstätte der AWO in Eving – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Zum 1. März fällt die seit 2020 bestehende Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen weg, was aufgrund der stabilen Infektionslage bundesweit sowie in der Einrichtung von allen Seiten begrüßt wird. Insbesondere für das Personal, welches direkten Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern hat, ist diese Lockerung ein ganz wichtiger Schritt in der alltäglichen Arbeit. So wichtig ist die Mimik im Umgang mit hörbeeinträchtigten sowie dementiell erkrankten Menschen, denn über die Gesichtssprache werden Emotionen transportiert. Insbesondere ein Lächeln wirkt einfach nicht, wenn das halbe Gesicht von Kinn bis Nase bedeckt ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Pflege, Betreuung, Verwaltung, Küche, Hauswirtschaft und Haustechnik feiern diesen Tag symbolisch mit dem Wegwerfen ihrer Masken. Auch die Leitung freut sich für ihre Angestellten sowie die Seniorinnen und Senioren.
Ebenfalls kann auch der offene Mittagstisch wieder starten. Um 12.00 Uhr werden im Café der Einrichtung ab sofort wieder täglich verschiedene Gerichte serviert. Eingeladen sind alle, die sich über leckeres Essen freuen oder einfach nicht allein essen möchten.
Stand: 21.01.2022
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich aus den Medien entnehmen können, steigen die Zahlen der Covid-Neuinfektionen in Dortmund täglich ununterbrochen weiter. Trotz strikter Umsetzung der Hygienemaßnahmen hat die Covid-Welle leider auch unsere Einrichtung nun erreicht. Aktuell haben wir einzelne Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, die eine Covid-Infektion haben. Sowohl zum Schutze aller Bewohner*innen als auch unserer Mitarbeitenden haben wir – in engster Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – Maßnahmen unverzüglich abgestimmt.
Um Sie, liebe Angehörige, auch schützen zu können und die Infektionswelle, soweit wie möglich unterbrechen zu können, bitten wir Sie
- während Ihrer Besuche eine FFP2Maske zu tragen und sich an den Mindestabstand zu halten oder
- soweit wie möglich, Ihre Besuche zu reduzieren.
Über den weiteren Verlauf des Ausbruchsgeschehens werde ich Sie natürlich weiter informieren.
Wir bedanken uns für Ihre Verständnis und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
-Einrichtungsleiterin-
Stand 01.12.2021
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen und einer Zunahme von Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen ist eine Anpassung und Intensivierung der Schutzmaßnahmen erforderlich.
Hiermit möchte ich Sie über die aktuellen Besucherregelungen informieren
Besucherinnen und Besucher (ausgenommen Kinder) dürfen die Einrichtung, unabhängig von ihrem Impf-oder Genesenenstatus, nur betreten,
- wenn sie einen Nachweis eines maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen!
Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, können Sie sich natürlich in der Einrichtung testen lassen!! Wird jedoch eine angebotene Testung abgelehnt, müssen wir leider den Zutritt verweigern.
Zur personellen Planung und zur Vermeidung von Wartezeiten, bitten wir Sie, sich an folgende Zeiten für die Durchführung der Antigenschnelltests in der Einrichtung zu halten:
- Montags + Mittwochs + Freitags in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr sowie
- Dienstags + Donnerstags + Samstags von 16.00 - 18.00 Uhr.
- Sonntags können keine Antigenschnelltests in der Einrichtung durchgeführt werden!
Darüber hinaus bitten wir Sie, weiterhin einen Mund-und Nasenschutz (mindestens eine medizinische Maske) in allen Bereichen der Einrichtung, auch in den Bewohnerzimmern, zu tragen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 13.10.2021
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen aktuelle Informationen, u.a. über die aktualisierte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)„Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege..(CoronaAVEinrichtungen) geben:
Die PoC-Schnelltests sind für Besucherinnen und Besucher weiterhin kostenfrei. Jedoch dürfen wir ab dem 11.10.2021 für die Besucher*innen keine Testnachweise mehr ausstellen. Die kostenfreien Tests in den Einrichtungen dienen allein dazu, die Angehörigen besuchen zu können. Die Begründung seitens des BMG lautet, dass es sich bei Pflegeeinrichtungen nicht um Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV handelt, so dass nach der SchAusnahmenV auch kein 3 G-fähiger Testnachweis ausgestellt werden kann. Bisher galt in NRW lediglich eine Kulanzregelung zur Vermeidung von Doppelzahlungen durch den Bund, die ab jetzt jedoch nicht mehr angewendet werden darf.
Im August 2021 hatte ich Sie schriftlich informiert, dass unsere Bewohner*innen eine COVID-Auffrischungsimpfung (frühestens sechs Monate nach der
erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes) erhalten können. Die Bewohner*innen, die im Januar oder Februar 2021 geimpft wurden, haben überwiegend die Auffrischimpfungen erhalten.
Natürlich werden die Bewohner*innen, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft wurden, auch später geimpft. Voraussetzung ist hierfür, dass wir eine Einwilligungserklärung zur Impfbereitschaft im Vorfeld von Ihnen für ihre Angehörigen erhalten, damit wir mit den Hausärzten die Auffrischimpfungen organisieren können. Natürlich können Sie die Einwilligung jederzeit widerufen.
Daher bitte ich alle Angehörigen und/oder Betreuer*innen, die bisher die Einwilligungserklärung nicht ausgefüllt und abgegeben haben, mir diese per Post zukommen zu lassen oder in der Verwaltung der Einrichtung abzugeben.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 12.08.2021
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich aktuelle Informationen über die COVID-Auffrischungsimpfung geben :
Ab September diesen Jahres sollen zunächst die besonders vulnerablen Personengruppen wie Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, eine
COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können.
Die COVID-Auffrischungsimpfung soll frühestens sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung des vollständigen Impfschutzes erfolgen.
Die Auffrischungsimpfungen der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollen –ähnlich wie bei der Grippeschutz-Impfung –durch die betreuenden niedergelassenen Ärzt*innen erfolgen. Da die Erst-und Zweitimpfungen unserer Bewohner*innen überwiegend im Januar und Februar diesen Jahres erfolgt sind, wird unseren Bewohner*innen nun eine Auffrischimpfung empfohlen. Natürlich werden die Bewohner*innen, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft wurden, auch später geimpft.
Für die COVID-Auffrischungsimpfungen sind nur die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna vorgesehen.
Da die Aufklärungsbogen z.Zt. durch den Bund noch überarbeitet werden, möchte ich Sie bitten, mir schon mal eine Rückmeldung zu geben, ob Ihre Angehörigen geimpft werden sollen oder nicht. Somit könnte ich mit den Hausärzten die Auffrischimpfungen hier in der Einrichtung schon planen.
Hierzu füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus, die wir Ihnen per Post zuschicken und schicken Sie mir diese ausgefüllt per Post/Email zurück oder geben diese in der Verwaltung der Einrichtung ab.
Gleichzeitig möchte ich Sie informieren, dass Sie sich ab September nicht mehr telefonisch für die PoC-Testungen anmelden müssen, da aktuell der überwiegende Anteil der Angehörigen/BesucherInnen über einen vollständigen Impfschutz verfügen und aufgrunddessen weniger Testungen in der Einrichtung vorgenommen werden müssen. Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher müssen jedoch weiterhin vor Betreten der Einrichtung Ihren Impfpass (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen!!) oder den Genesenennachweis (positive Labordiagnostik [PCR-Test], mindestens 28 Tage, aber maximal 6 Monate, zurückliegen) vorlegen!
Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, müssen Sie eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kann kein negatives Testergebnis oder ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden, müssen wir leider testen!!
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 24.06.2021
Weitere Lockerungen für Besuchszeiten und Testungen in stationären Pflegeeinrichtungen
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie über die aktuellen Besucherregelungen informieren:
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist aktuell ebenfalls nicht beschränkt!
Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung unter Einhaltung folgender Vorgaben weiterhin nur betreten,
- wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt.
- Für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher entfällt die Testpflicht! Diese müssen jedoch vor Betreten der Einrichtung Ihren Impfpass (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen!!)
oder den Genesenennachweis (positive Labordiagnostik [PCR-Test], mindestens 28 Tage, aber maximal 6 Monate, zurückliegen) vorlegen!
Kann kein negatives Testergebnis oder ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden, müssen wir leider testen!!
Besucher*innen, die die o.a. Vorgaben erfüllen, brauchen sich ab sofort nicht mehr für ihre Besuche anmelden!
Es müssen sich nur die Besucher*innen telefonisch anmelden, die einen Corona-Schnelltest für den Zutritt in die Einrichtung benötigen.
Zur personellen Planung und zur Vermeidung von Wartezeiten, bitten wir Sie, sich für die POC-Schnelltestungen vorher telefonisch anzumelden!
Die Anmeldezeiten sind von Montags-Freitags in der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr unter der Telefonnummer 0231.985120-0.
Die POC-Schnelltestungen werden vorerst im Juli 2021 wie folgt angeboten:
- Montags+ Mittwochs+Freitags in der Zeit von 10.00 - 13.00 Uhr und
- Dienstags + Donnerstags+Samstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten und/ oder ohne vorherige telefonische Anmeldung können wir leider keine PoC-Schnelltestungen anbieten.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 31.05.2017
Weitere Lockerungen für die Zahl der Besucher*innen in stationären Pflegeeinrichtungen
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie über die aktuellen Besucherregelungen aus den folgenden aktualisierten gesetzlichen Verordnungen informieren:
Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe vom 20. Mai 2021
Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung – CoronaTest, QuarantäneVO) vom 8. April 2021 in der ab dem 22. Mai 2021 gültigen Fassung:
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Hinsichtlich der Zahl der möglichen Besucher gelten die jeweils abhängig von der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Kreis beziehungsweise der jeweiligen kreisfreien Stadt geltenden Regelungen für private Zusammenkünfte mit der Maßgabe, dass der gleichzeitige Besuch von mindestens zwei nicht geimpften oder nicht genesenen Besucherinnen und Besuchern zulässig ist. Da aktuell in Dortmund keine „Bundesnotbremse“ Anwendung findet, ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher nicht beschränkt!
Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung weiterhin nur betreten,
wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorliegt
Für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher entfällt die Testpflicht! Diese müssen jedoch vor Betreten der Einrichtung
Ihren Impfpass (2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen!!) oder den Genesenennachweis (positive Labordiagnostik [PCR-Test], mindestens 28 Tage, aber maximal 6 Monate, zurückliegen) vorlegen!
Kann kein negatives Testergebnis oder ein Impfpass oder Genesenennachweis vorgelegt werden, müssen wir leider testen!!
Im Eingangsbereich (beim Eintritt in die Einrichtung) wird weiterhin ein Kurzscreening durchgeführt.
Zur besseren Organisation und zur Vermeidung von Wartezeiten, bitten wir Sie weiterhin, sich für die POC-Schnelltestungen vorher telefonisch anzumelden!
Die Anmeldezeiten sind weiterhin von Montags-Donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr und Freitags von 08.00 bis 10.00 Uhr unter der Telefonnummer 0231985120-0). Die POC-Schnelltestungen werden von Montag – Freitag in der Zeit von 10.00 - 19.00 Uhr und Samstags von 12.00 - 19.00 Uhr angeboten.
Aufgrund der neuen Verordnungen entfällt für geimpfte und genesene Bewohner*innen und Besucher*innen die Maskenpflicht! Wir bitten Sie trotzdem, bei Ihren Besuchen eine Maske zu tragen.
Da bis auf einzelne Bewohner*innen, die sich zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung befinden, alle über einen vollen Impfschutz verfügen oder genesen sind, werden wir den Bewohner*innen nur alle 2 Wochen ein Coronaschnelltest anbieten.
Nur bei nicht geimpften oder nicht genesenen Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen ein Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person in der Einrichtung oder außerhalb der Einrichtung erfolgt ist, werden wir bei Feststellung des Kontaktes und ein zweites Mal drei Tage danach mittels Coronaschnelltest testen.
Treten bei geimpften oder genesenen Bewohnerinnen und Bewohnern unklare Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit festgestellt werden, werden wir ebenfalls mittels Coronaschnelltest testen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 14.05.2021
Lockerungen für die Zahl der Besucherinnen und Besucher in stationären Pflegeeinrichtungen
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein letztes Anschreiben vom 05.05.2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen bei besonderem Infektionsgeschehen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes gelten, Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt jeweils nur eine Person und zu dem Haushalt gehörende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Besuch empfangen können.
Mit Inkrafttreten der Schutzausnahmeverordnung des Bundes auf Grundlage von § 28c IfSG wurden jedoch am 10.05.2021 folgende Lockerungen für die Zahl der Besucherinnen und Besucher in stationären Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben:
I. In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die besonderen Schutzmaßnahmen der sog. „Bundesnotbremse“ nach § 28b IfSG gelten:
- Wenn die jeweiligen Besucherinnen und Besucher ebenso wie die Bewohnerin/ der Bewohner ...
... im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises sind und seit der letzten für die vollständige Schutzwirkung erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tagen vergangen sind oder ...
... im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind, wobei die zugrundeliegende positive Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen muss, ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besucher nicht beschränkt (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Ziff. 1 IfSG i.V.m. § 4 Absatz 1SchutzAusnahmV).
Der/die Besucher/in muss einen Impf- oder Genesenennachweis in der Einrichtung vorlegen!!
- Wenn eine Besucherin/ein Besucher oder die Bewohnerin/der Bewohner ...
... nicht im Besitz eines auf sie/ihn ausgestellten Impfnachweises ist oder seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mindestens 14 Tagen vergangen sind oder ...
... nicht im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist, darf neben nachgewiesen geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig nur ein/e Besucherin/Besucher empfangen werden, die/der nicht im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mindestens 14 Tagen vergangen sind oder nicht im Besitz eines auf sie/ihn ausgestellten Genesenennachweises ist.
Weiter möchte ich Sie daran erinnern, dass Besucherinnen und Besucher, die über einen Genesenennachweis verfügen (positive Labordiagnostik [PCR-Test] (mindestens 28 Tage, aber maximal 6 Monate, zurückliegen) oder seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind) mit getesteten Personen gleichzusetzen sind. Dies bedeutet, dass diese Besucher/innen keinen Testnachweis mehr beibringen bzw. vor Ort nicht mehr getestet werden müssen. Sie müssen nur den Genesenennachweis oder ihren Impfpass vorlegen!
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 05.05.2021
Neue Besuchsregeln in der Seniorenwohnstätte Eving ab dem 3. Mai 2021
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Allgemeinverfügung vom 23.04.2021 regelt in I. Ziff. 5, dass im Rahmen der zeitlich unbeschränkten Besuchsrechte zeitgleich von einer Bewohnerin bzw. einem Bewohner maximal 5 Personen aus maximal zwei Hausständen empfangen werden dürfen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Paare gelten unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Hausstand.
Jedoch weisen die WTG-Behörden (ehemals Heimaufsicht) darauf hin, dass davon abweichend in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen bei besonderem Infektionsgeschehen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes gelten, Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt jeweils nur eine Person und zu dem Haushalt gehörende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Besuch empfangen können.
Da sich Dortmund aktuell auch in der Notbremse befindet, bedeutet dies, dass eine Bewohnerin oder Bewohner aktuell jeweils von nur einer Person (+ Kinder) Besuch empfangen kann.
Darüber hinaus wurde mit der ab dem 3. Mai 2021 gültigen Fassung der CoronaschutzVO Folgendes in Bezug auf Testungen veröffentlicht:
Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien entnehmen konnten, wird nun eine nachgewiesene Immunisierung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleichgestellt.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.
Dies bedeutet, wenn ein nachweislicher Impfschutz eines Besuchers/ einer Besucherin oder eine vergangene Covid-Erkrankung vorliegt, wird der Einlass in die Einrichtung ohne Test gewährt.
In dem Fall müssen die Besucher*innen jedoch ihre Immunisierung dringend durch einen Nachweis (Impfpass, -bescheinigung oder positives Testergebnis einer überstandenen Erkrankungen (mind. 28 Tage jung, max. 6 Monate) bestätigen. Wenn kein Nachweis vorgelegt werden kann, müssen wir leider weiter die Testungen vornehmen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand 25.03.2021
Testzeiten in der Seniorenwohnstätte Eving ausgeweitet
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der neuen Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - CoronaTestQuarantäneVO) vom 11. März 2021 dürfen alle Besucher*innen, die Einrichtung weiterhin nur mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis betreten, der weiterhin nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn Sie sich jedoch vor Ihrem Besuch außerhalb der Einrichtung testen lassen haben, können Sie uns eine Bescheinigung über das negative Testergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. So würde die Schnell-Testung in der Einrichtung entfallen.
Aufgrund der neuen Verordnung haben wir die Testzeiten, vorerst bis Ende April, für Sie ausgeweitet. Die Schnelltestungen werden in der Einrichtung durch Bundeswehrsoldaten durchgeführt, die unserer Einrichtung aufgrund der angewiesenen Ausweitung der Testtermine, zur Verfügung gestellt wurden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich an den u.a. Terminfenstern testen zu lassen:
- Montags bis Freitags in der Zeit von 10.00-19.00 Uhr
- Samstags in der Zeit von 12.00-19.00 Uhr
Wir bitten Sie weiterhin, sich telefonisch für die Schnelltestungen bis 09.00 Uhr unter der Telefonnummer 0231-985120-14 oder -15 anzumelden, um mögliche Warteschlangen vor Ort zu vermeiden. Für die Testungen an den Samstagen bitte bis Freitags anmelden.
Aus der aktuellen „Verordnung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen)“ sollen in den Einrichtungen wieder uneingeschränkt „Lockerungsmaßnahmen“ eingeführt werden. Als Beispiel sind „Veranstaltungen in der Einrichtung, an denen neben den Bewohnerinnen und Bewohnern nur Beschäftigte der Einrichtungen und direkte Angehörige sowie die für die Programmgestaltung erforderlichen Personen teilnehmen, zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in den vollstationären Pflegeeinrichtungen sowohl den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch den Beschäftigten bereits ganz überwiegend ein vollständiges Impfangebot gemacht wurde und gerade bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ein fast vollständiger Impfschutz angenommen werden kann, stehen diesen grundsätzlich wieder uneingeschränkt Leistungs- und Teilhaberechte zu“.
Leider entspricht diese Annahme, dass ein fast vollständiger Impfschutz in unserer Einrichtung angenommen werden kann, nicht der Realität.
Aufgrund der Aussetzung der Impfungen durch nicht vorrätige Impfdosen sind noch nicht alle unsere Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen geimpft. Daher werden wir u.a. noch keine „größeren“ Veranstaltungen anbieten. Wir werden unsere Hygienemaßnahmen weiterhin strikt verfolgen und bitten Sie, sich ebenfalls an die Ihnen bekannten Hygienevorschriften zu halten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 11.01.2021
Seniorenwohnstätte Eving seit dem 05.01.2021 coronafrei
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Seniorenwohnstätte Eving seit dem 05.01.2021 „coronafrei“ ist, d.h. es liegen keine „aktuellen“ Infektionen mehr vor, sowohl bei den Bewohner*innen als auch bei den Mitarbeiter*innen. An dieser Stelle möchte ich einen großen Dank aussprechen:
- an unsere Mitarbeiter*innen, die während der sehr auffordernden Zeit des Ausbruchsgeschehens eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Sie haben ihr Bestes gegeben, um die Bewohner*innen, aber auch sich selbst, soweit wie möglich zu schützen. Ihnen zollen wir unseren größten Respekt.
- an unsere Bewohner*innen, die sehr verständnisvoll reagiert haben, trotz der einschneidenden Einschränkungen.
- an unsere Angehörigen, die uns in der schwierigen Zeit ihre Unterstützung angeboten haben und vor allem ihre Kontakte zu ihren Angehörigen einschränken mussten.
- an den Corona-Ermittler Herrn Groth vom Gesundheitsamt, der uns während des Ausbruchsgeschehens begleitet hat.
Auch wenn wir das Ausbruchsgeschehen nun bewältigt haben, bedeutet dies aber nicht, dass wir zur „Normalität“ zurückkehren können. Unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen sind für uns weiterhin verbindlich, um eine erneute Infektionswelle, soweit wie möglich, zu vermeiden. Gleichzeitig gilt Folgendes:
- alle Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis betreten. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein! (CoronaAVPflegeundBesuche vom 23.12.2020)
- Sie haben die Möglichkeit, unter denen Ihnen bereits bekannten Zeiten,
Montags in der Zeit von 09.00-11.00 Uhr
Dienstags in der Zeit von 14.30-16.30 Uhr
Donnerstags in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr
Samstags in der Zeit von 11.00-13.00 Uhr
die Schnelltestung mit vorheriger telefonischer Anmeldung vor Ort durchführen zu lassen.
- alle Mitarbeiter*innen werden weiterhin 2x wöchentlich und alle Bewohner*innen 1x wöchentlich mit einem Schnelltest getestet.
Zu allerletzt möchte ich Sie informieren, dass wir am 06.01.2021 mit den Covid-Impfungen in der Einrichtung begonnen haben. Die Impfungen werden durch Dr. Grabowski vorgenommen. Am 06.01.2021 wurden insgesamt 120 Personen geimpft. Am 15.01.2021 wird eine weitere Impfaktion in der Einrichtung stattfinden, wobei weitere impfwillige Personen geimpft werden. Nach 3 Wochen werden dann die Folgeimpfungen bei den geimpften Personen durchgeführt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Vertrauen in den vergangenen herausfordernden Wochen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 17.12.2020
Offener Angehörigenbrief der Seniorenwohnstätte Eving mit Besuchsregelungen für die Weihnachtstage
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige,
aufgrund des Infektionsgeschehens in der Einrichtung und des ab dem 16.12.2020 geltenden Lockdowns haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir die Weihnachtszeit sowie darüber hinaus die Zeit bis zum 10.01.2021 für unsere Einrichtung gestalten können.
Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass wir nur noch einzelne positiv getestete Bewohner*Innen haben, die in der nächsten Woche durch das Gesundheitsamt erneut nachgetestet werden. Daher können wir ab heute nach Absprache mit dem Gesundheitsamt folgende Maßnahmen umsetzen:
- Alle Speisesäle, mit Ausnahme der 2. Etage, werden ab heute wieder geöffnet.
- Die Besuche für die Hausgemeinschaften Minister Stein (EG), Union sowie Borussia (1. Etage) und für die negativ getesteten Bewohner*innen der Hausgemeinschaften Süggel und Grävingholz (2. Etage) werden zur Vorsicht immer noch im Saal stattfinden (Ausnahme bei bettlägerigen Bewohner*innen möglich!). Die Bewohner*innen der Hausgemeinschaften Sonnenseite (UG), Gut Glück und Waldblick dürfen auf den Zimmern besucht werden.
Wie bereits angekündigt, finden dieses Jahr die Feiern an Heiligabend nicht statt. Daher haben uns viele Angehörige kontaktiert und gefragt, ob sie ihre Angehörigen an den Feiertagen mit nach Hause nehmen dürfen. Natürlich können Sie Ihre Angehörigen an Weihnachten zu sich nach Hause einladen. Bitte achten Sie dabei auf Folgendes:
- Melden Sie bitte telefonisch an, wann Sie ihre Angehörigen mit nach Hause nehmen möchten (max. 6 Stunden erlaubt!), da uns dies wegen des immensen zeitlichen Aufwands vor große logistische und personelle Herausforderungen stellen würde.
- Bevor Sie Ihre Angehörigen mit zu sich nach Hause nehmen, werden wir mit Ihrem Einverständnis, nach dem Kurzscreening am Eingang, einen POC-Schnelltest bei Ihnen durchführen.
Wir bitten zudem um Ihre Hilfe bei der Vorbeugung von Ansteckungsgefahren:
- Befolgen Sie die geltenden AHA-Regelungen der CoronaSchutzVO.
- Außerhalb von Essen und Trinken sollte nach Möglichkeit von allen Anwesenden in Ihrem häuslichen Umfeld ein Mundschutz getragen werden, insbesondere, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Wie bereits auf unserer Homepage am 15.12.2020 angekündigt, werden wir ab nächster Woche Montag, 21.12.2020 mit den POC-Schnelltestungen bei den Besuchern und Besucherinnen beginnen.
An folgenden Tagen (Ausnahme Feiertage!) werden wir die POC-Testungen in unserer Einrichtung anbieten:
- Montags in der Zeit von 09.00-11.00 Uhr
- Dienstags in der Zeit von 14.30-16.30 Uhr
- Donnerstags in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr
- Samstags in der Zeit von 11.00-13.00 Uhr
Wichtig ist, dass Sie sich bitte vorher in der Einrichtung telefonisch unter der Telefonnummer 0231.985120-0 für die Testungen anmelden. Sie können die Anmeldung für die POC-Testungen gleichzeitig mit der Anmeldung Ihrer Besuche realisieren.
Wir müssen Ihnen und uns, bedingt durch die aktuelle Pandemielage, dieses „Regelwerk“ leider zumuten.
Zum Schluss noch eine Information: Wie Sie natürlich aus den Medien entnehmen konnten, laufen bereits die Vorbereitungen für die Impfungen gegen Covid-19. Voraussichtlich Ende Dezember soll mit den Impfungen gestartet werden. Beachten Sie, dass es keine Impfpflicht gibt! Sobald wir Einverständniserklärungen für die Impfungen erhalten, werden wir Ihnen diese zuschicken, damit Sie entscheiden können, ob Ihre Angehörigen geimpft werden sollen oder nicht.
Ich wünsche Ihnen, trotz allem eine schöne, ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2021 - mit einer doppelten Portion Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 15.12.2020
Die Seniorenwohnstätte Eving informiert - Offener Angehörigenbrief
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 11.12.2020 wurden alle Bewohner*innen, die positiv auf COVID-19 getestet waren, erneut durch das Gesundheitsamt Dortmund getestet. Aktuell liegen noch einzelne positive COVID-Infektionen bei unseren Bewohner*innen sowie bei einzelnen Mitarbeiter*innen vor.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Dortmund haben wir heute folgende Maßnahmen getroffen:
Am Dienstag, den 22.12.2020, wird erneut eine Testung durch das Gesundheitsamt bei den übrigen positiv getesteten Bewohnern*innen durchgeführt.
Die Mahlzeiteneinnahme erfolgt weiterhin in den Zimmern bis zu der nächsten Testung.
In den Hausgemeinschaften, in denen positiv getestete Bewohner*innen sind und waren, dürfen die Besuche weiterhin nur im Saal stattfinden.
Melden Sie sich bitte, wie gewohnt, morgens telefonisch für Ihre Besuche an! Die Besuche in unserem Saal werden wir mit Ihnen zeitlich abstimmen, damit nicht gleichzeitig mehrere Besuche stattfinden und um Ihnen somit auch die Privatsphäre zu ermöglichen.
Halten Sie sich bitte während Ihres Besuches an die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen)!
Ab nächste Woche Montag, den 21.12.2020 werden wir mit den POC-Schnelltestungen bei den Besuchern und Besucherinnen beginnen. An folgenden Tagen (Ausnahme Feiertage!) werden wir die POC-Testungen in unserer Einrichtung anbieten:
- Montags in der Zeit von 09.00-11.00 Uhr
- Dienstags in der Zeit von 14.30-16.30 Uhr
- Donnerstags in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr
- Samstags in der Zeit von 11.00-13.00 Uhr
Wichtig ist, dass Sie sich bitte vorher in der Einrichtung telefonisch unter der Telefonnummer 0231.985120-0 für die Testungen anmelden. Sie können die Anmeldung für die POC-Testungen gleichzeitig mit der Anmeldung Ihrer Besuche realisieren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 07.12.2020
SWS Eving - Offener Angehörigenbrief zur aktuellen Corona-Situation
07.12.2020
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 04.12.2020 wurden alle Bewohner*innen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, erneut durch das Gesundheitsamt Dortmund getestet. Aktuell liegen noch positive Covid-Infektionen bei unseren Bewohner*innen sowie bei einzelnen Mitarbeiter*innen vor. Mehr als die Hälfte der Bewohner*innen, die positiv auf das Virus getestet wurden, weisen keinerlei Covid-Symptome mehr auf.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Dortmund haben wir heute folgende Maßnahmen getroffen:
- Am Freitag, den 11.12.2020, wird erneut eine Testung durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
- Alle Bewohner*innen, die negativ getestet wurden, dürfen weiterhin ihre Zimmer nach eigenem Wunsch verlassen. Den Bewohner*innen wird trotzdem das Tragen eines Mundschutzes empfohlen. Die Mahlzeiteneinnahme erfolgt jedoch weiterhin in den Zimmern.
- In den Hausgemeinschaften, in denen positiv getestete Bewohner*innen leben, dürfen die Besuche weiterhin nur im Saal stattfinden.
- Melden Sie sich bitte, wie gewohnt, morgens telefonisch für Ihre Besuche an! Die Besuche in unserem Saal werden wir mit Ihnen zeitlich abstimmen, damit nicht gleichzeitig mehrere Besuche stattfinden und um Ihnen somit auch die Privatsphäre zu ermöglichen.
- Halten Sie sich bitte während Ihres Besuches an die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen)!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 23.11.2020
Besuche zum Teil wieder möglich in der Seniorenwohnstätte Eving
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 20.11.2020 wurden alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen auf Covid-19 getestet. Uns liegen nun die Ergebnisse vor: Es sind insgesamt 25 Bewohner*innen, verteilt auf mehrere Etagen, und insgesamt 11 Mitarbeiter*innen infiziert.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt Dortmund haben wir heute folgende Maßnahmen getroffen:
Die Bewohner*innen der Hausgemeinschaften Sonnenseite (Apartment UG), Gut Glück (Apartment EG), Waldblick (Apartment 1.OG) und Süggel (2. Etage linker Bereich) dürfen ab sofort wieder Besuch in ihren Zimmern empfangen, da dort nur eine positive Infektion vorliegt.
Da sich in den Hausgemeinschaften Minister Stein/SchachtV (EG), Union und Borussia (1. Etage) und Grävingholz (2. Etage re.) positiv getestete Bewohner*innen befinden, dürfen aus diesen Hausgemeinschaften vorerst nur die Bewohner*innen Besuch empfangen, die am Freitag, den 20.11.2020 ein negatives Ergebnis aufwiesen. Diese Besuche werden vorerst in unserem Saal stattfinden!
Die positiv getesteten Bewohner*innen dürfen leider vorerst nicht besucht werden! Die Angehörigen der positiv getesteten Bewohner*innen wurden bereits telefonisch über die positiven Befunde informiert! Wenn Sie von uns nicht telefonisch über ein positives Ergebnis Ihrer Angehörigen informiert wurden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Angehörigen negativ getestet wurden.
Alle Bewohner*innen, die negativ getestet wurden, dürfen ihre Zimmer nach eigenem Wunsch verlassen. Den Bewohner*innen wird trotzdem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Die Mahlzeiteneinnahme erfolgt jedoch weiterhin in den Zimmern.
Alle am Freitag negativ getesteten Bewohner*innen in den Hausgemeinschaften, in denen sich auch positive Bewohner*innen befinden, werden durch das Gesundheitsamt noch einmal getestet (Termin wird durch das Gesundheitsamt festgelegt!)
Melden Sie sich bitte, wie gewohnt, morgens telefonisch für Ihre Besuche an! Die Besuche in unserem Saal werden wir mit Ihnen zeitlich abstimmen, damit nicht gleichzeitig mehrere Besuche stattfinden und um Ihnen somit auch die Privatsphäre zu ermöglichen.
Halten Sie sich bitte während Ihres Besuches an die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen)!
Wir bitten Sie, die ungewöhnlichen Umstände zu entschuldigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 19.11.2020
Offener Brief der Einrichtungsleiung des Seniorenwohnstätte Eving an die Angehörigen der dort lebenden Bewohner*innen
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
leider mussten wir ab Freitag, den 13.11.2020, vorsorglich, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, unsere Einrichtung schließen, da einzelne Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen positiv getestet wurden. Um eine mögliche Infektionskette in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüfen zu können, haben wir vorsorglich alle unsere Bewohner*innen gebeten, sich auf ihren Zimmern aufzuhalten. Die infizierten Mitarbeiter*innen haben sich sofort in Quarantäne begeben. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seit Beginn der Pandemie in unserer Einrichtung die Mitarbeiter*innen, die zum Beispiel nur Verdachtsfälle in der Familie hatten, sofort freigestellt haben. Sie wurden erst wieder nach Vorlage eines negativen Testergebnisses in unserer Einrichtung beschäftigt.
Wir können die Sorge um Ihre Angehörigen sehr gut nachempfinden. Viele von Ihnen, liebe Angehörige, haben uns für diesen Schritt gedankt, obwohl er schmerzhaft ist. Wir versichern Ihnen, dass wir die Menschen in unserer Seniorenwohnstätte bestmöglich versorgen, und damit meinen wir nicht nur die Pflege. Wir versuchen alles, um den Menschen auch in dieser Krise Mut und Zuversicht zu schenken. Unsere Betreuungskräfte betreuen Ihre Angehörigen im Rahmen einer Einzelbetreuung in ihren Zimmern. In Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir bewirken können, dass unsere Bewohner*innen einzeln nach draußen zum Spaziergang, jedoch mit einem Mundschutz und einer personellen Begleitung, gehen dürfen, welches wir auch umsetzen.
Sowohl zum Schutze aller Bewohnerinnen und Bewohner, als auch unserer Mitarbeitenden, setzen wir – in engster Abstimmung mit den Behörden – weitere Maßnahmen unverzüglich um. Insbesondere werden wir am 20.11.2020 alle unsere Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in unserer Einrichtung durch das Gesundheitsamt testen lassen. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse müssen wir leider die Einrichtung noch für Besucher*innen geschlossen lassen, um Sie, liebe Angehörige auch schützen zu können.
Nach dem Vorliegen aller Testergebnisse werden wir unsere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus in unserer Einrichtung weiter mit dem Gesundheitsamt abstimmen und Sie natürlich darüber informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sevgi Basanci
Einrichtungsleiterin
Stand: 03.11.2020
Positive Befunde im Wohnhaus für Menschen mit Behinderungen
Bei der Arbeiterwohlfahrt ist es in einem der Wohnhäuser für Menschen mit Behinderungen zu einer Häufung von positiven Testergebnissen gekommen. Aufgrund des Kontaktes eines Bewohners innerhalb einer Werkstatt wurde zunächst der engere Kreis in der Wohngruppe auf einen Kontakt mit dem Sars-Cov-2-Virus getestet mit sieben positiven Ergebnissen. Am vergangenen Freitag kam es zu einer Komplett-Testung von 90 Bewohner*innen sowie Mitarbeitenden – am Samstagabend wurde bekannt, dass 16 Bewohner*innen sowie drei Mitarbeitende mit dem Virus infiziert wurden. Krankheitssymptome sind bisher in diesem Kreis nicht aufgetreten, allerdings klagt der Partner einer Mitarbeitenden über mittelschwere Symptome. Aufgrund der hohen Zahl an positiven Befunden reicht die geplante Isoliergruppe im Wohnhaus alleine nicht aus, sodass eine Trennung der Bewohnergruppen mit und ohne Infektion organisiert wird unter Nutzung der vorhandenen Zimmer und Gruppenteilungen. Dies ist für das Personal eine zusätzliche Herausforderung. Die notwendigen Materialien für die Schutzausrüstungen und Desinfektionen sind vorhanden.
Wohnhausleitung und Geschäftsführung der Arbeiterwohlfahrt danken dem städtischen Gesundheitsamt für die gute Zusammenarbeit. „Die Befunde kamen relativ zügig, insbesondere wenn man die derzeit hohen Infektionszahlen landesweit bedenkt“, so die Geschäftsführerin Mirja Düwel. Der besondere Dank gilt aber vor allem den Mitarbeitenden, die mit großem Einsatz dafür sorgen, dass der Betrieb im Wohnhaus aufrechterhalten werden kann: Sie nehmen erhebliche Belastungen und persönliche Einschnitte in Kauf, um die Versorgung der Bewohner*innen zu gewährleisten.
Die bereits im Frühjahr getroffenen Vorsorgemaßnahmen konnten umgesetzt werden. Zudem werden nun weitere regelmäßige Testungen in der Kooperation mit dem Gesundheitsamt durchgeführt. Für alle Bewohnerinnen und Bewohner wurde gleichzeitig eine vorsorgliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet – sie dürfen das Wohnhaus als ihr häusliches Umfeld derzeit nicht verlassen. Häusliche Quarantäne ist auch für drei Mitarbeitende angeordnet worden. Die AWO hofft, dass Personalengpässe vermieden werden können und wünscht allen möglichst milde Verläufe.
„Uns ist es wichtig, uns bei allen zu bedanken, die in dieser schwierigen Situation helfen, dass es nicht noch schwieriger wird“, sagt die Geschäftsführerin der AWO Mirja Düwel. „Wir wissen alle nicht, wie sich die allgemeine Situation entwickelt und wann es Entwarnung geben wird. In dieser Situation ist es besonders wichtig, dass alle zusammenarbeiten und sich nach Kräften unterstützen.“
Stand: 15.10.2020
AWO begrüßt neue Nationale Teststrategie
Berlin, den 15.10.2020. Heute tritt die neue Nationale Teststrategie in Kraft. Sie sieht unter anderem die Einführung von regelmäßigen kostenlosen Schnelltests in Einrichtungen vor, um Risikogruppen besser zu schützen. Der AWO Bundesverband begrüßt die Änderung der Testverordnung. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:
„Unser Ziel war von Beginn an, die Sicherheit von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen und Mitarbeitenden zu gewährleisten und ihnen gleichzeitig so wenige Einschränkungen wie möglich aufzuerlegen. Bislang waren Tests aber erst nach nachgewiesenen Infektionsausbrüchen möglich und auch dann häufig nur unter Schwierigkeiten durchzusetzen, weil den zuständigen Gesundheitsämtern die nötigen Ressourcen fehlten. De facto mussten sich die Einrichtungen deshalb auf Stichprobentests beschränken – dass das bei Weitem nicht ausreicht und Risikogruppen gefährdet, haben wir von Anfang an kritisiert.
Die neue Teststrategie ist deswegen ein großer Fortschritt. Nun können Einrichtungen auf der Basis von einrichtungsindividuellen Testkonzepten die Tests – auch Antigen-Schnelltests – regelmäßig mit eigenem, geschultem Personal durchführen und dies auch mit den Krankenkassen abrechnen. Das bietet echte Möglichkeiten, eine Ausbreitung des Virus in Einrichtungen frühzeitig zu entdecken und einzudämmen. Und da auch Besucher*innen getestet werden können, ermöglicht uns die neue Strategie, selbst bei einer Verschärfung der Pandemielage, Besuchsverbote und Schließungen von Einrichtungen wie zu Beginn des Jahres zu vermeiden. Deshalb ist jetzt wichtig, dass die in Aussicht gestellten Testkapazitäten und Schulungen zeitnah zur Verfügung stehen.
Allerdings ist bislang nur die Refinanzierung der Tests eindeutig vorgesehen. Durch die neuen Testprozesse entsteht aber ein nicht zu unterschätzender personeller und finanzieller Mehraufwand, der ebenfalls refinanziert werden muss. Hier braucht es Klarheit.“
(Quelle: AWO- Bundesverband)
Stand 01.07.2020
Informationen zum Umgang mit Corona in unseren Seniorenzentren
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige,
der Schutz der Bewohner*innen und der Beschäftigten in unseren Seniorenzentren, vor einer Infektion mit dem Corona-Virus, hat für uns in den vergangenen Monaten höchste Priorität gehabt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Wir stellen uns darauf ein, dass wir eine längere Zeit mit dem Corona-Virus leben und den Umgang damit in unseren Alltag integrieren müssen.
Deshalb weiten wir die Kontaktmöglichkeiten zwischen Bewohner*innen und Angehörigen aus. Dies gelingt nur durch eine gemeinsame Verantwortungspartnerschaft aller Beteiligten. Deshalb begrüßen wir die neue Allgemeinverfügung des „Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ (CoronaAVPflegeundBesuche), die am 19.06.2020 in Kraft getreten ist.
Mit der neuen Allgemeinverfügung werden Ihre Besuchsmöglichkeiten, ab dem 01.07.2020, deutlich ausgeweitet. Trotzdem, das ist sehr wichtig, müssen Sie Ihren Besuch nach wie vor im Seniorenzentrum rechtzeitig vorher anmelden.
Wir erwarten am 01.07.2020 und an dem darauffolgenden Wochenende eine größere Anzahl von Besuchswünschen. Eventuell können Sie Ihren Besuch ja für einen etwas später gelegenen Zeitpunkt einplanen. Sie würden den Beschäftigten in den Seniorenzentren die Arbeit damit sehr erleichtern. Vielen Dank.
Die neue Allgemeinverfügung enthält die folgenden Eckpunkte, die wir von nun an in unseren Seniorenzentren umsetzen werden:
Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner kann ab dem 1. Juli 2020, täglich für mind. eine Stunde, Besuch erhalten.
Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen, im Außenbereich auf 4 Personen beschränkt.
Bei den Besucherinnen und Besuchern ist ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich – ab dem 1. Juli 2020 – Temperaturmessung durchzuführen. Ihre Daten werden über ein Besuchsregister (Namen des Besuchers, Datum und Uhrzeiten, besuchte Bewohner) erfasst. Die Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach § 28 Abs. 1 IfSG zuständigen Behörde benötigt werden.
Besucherinnen und Besucher haben sich vor dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren.
Besucherinnen und Besucher haben einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person einzuhalten. Sofern während des Besuchs Bewohner und Besucher eine Mund-Nase-Bedeckung nutzen und vorher sowie hinterher bei den Besuchern und den Bewohnern eine gründliche Handdesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.
Wenn und soweit in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde und die betroffenen Personen noch nicht isoliert werden konnten oder nicht bereits gesundet sind, dürfen Besuche nur in abgetrennten Bereichen außerhalb der betroffenen Wohnbereiche oder im Außenbereich stattfinden.
Ab dem 1. Juli 2020 sind Besuche auf den Bewohnerzimmern zulässig. Eine Vertraulichkeit des Besuchs ist zu gewähren. Während des Besuchs tragen damit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer. Erfolgt der Besuch in einem gesonderten Besucherbereich, bei dem ein infektionsgefährdender Kontakt zwischen besuchenden und besuchten Personen baulich oder durch sonstige Maßnahmen (z.B. Schutzfenster) unterbunden ist, kann auf weitere additive Schutzvorkehrungen (z.B. Mund-Nase-Schutz, Schutzkittel und Mindestabstand) verzichtet werden.
Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen dürfen diese allein oder mit Bewohnern, Besuchern oder Beschäftigten derselben Einrichtung verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung. Als Dauer des Verlassens sind grundsätzlich 6 Stunden täglich ohne anschließende Isolierung zuzulassen.
Sämtliche öffentliche Veranstaltungen, wie beispielsweise Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen, sind in Pflegeeinrichtungen untersagt.
Wir hoffen mit der Beachtung dieser Regeln, sowohl den Schutz der uns anvertrauten Menschen zu gewährleisten als auch die so wichtigen sozialen Kontakte wieder intensivieren zu können.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe!
Stand 06.05.2020
Informationen zum Umgang mit Corona in unseren Seniorenzentren
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.05.2020 hat das Gesundheitsministerium Lockerungen der Besuchsregelungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben. Die AWO steht hinter diesem Schritt der Landesregierung, denn wir haben in den letzten Wochen Tag für Tag erlebt, wie sehr sich die Bewohnerinnen und Bewohner einen Angehörigenbesuch wünschen. Wir können erste Schritte der Lockerung nun auch verantwortungsvoll gehen, denn aktuell sind bezirksweit „nur“ 12 von insgesamt mehr als 6.000 Bewohnern und Bewohnerinnen in unseren 57 AWO-Seniorenzentren mit dem Coronavirus infiziert. In der Seniorenwohnstätte des AWO Unterbezirk Dortmund in Eving gab es glücklicherweise bisher keinen Infektionsfall. Natürlich ist jeder einzelne Fall ein Fall zu viel, aber insgesamt machen diese Zahlen deutlich, dass durch ihr Verständnis als Angehörige und durch die hervorragende, professionelle Arbeit unserer Mitarbeitenden viel Sicherheit für alle geschaffen wurde.
Ab Sonntag, 10. Mai, gelten nun folgende Besuchsregelungen, die sich an den Vorgaben der Landesregierung orientieren: Jede/r Bewohner*in kann täglich von maximal einer Person besucht werden. Die Treffen werden in den AWO-Einrichtungen bezirksweit voraussichtlich maximal 30 Minuten dauern, da die vom Ministerium genannte Maximaldauer von zwei Stunden vor Ort nicht immer umsetzbar ist. Alle Besucher*innen sind verpflichtet, sich vorher anzumelden und werden namentlich registriert. Zur Einhaltung des nach wie vor bestehenden "Betretungsverbotes" und um die Menschen in den Einrichtungen weiterhin vor einer Infektion zu schützen, finden die Besuche in besonderen Räumlichkeiten außerhalb des Seniorenzentrums statt.
In Eving finden die Besuche in der "Süggelhütte" statt, wobei eine Abtrennung für Sicherheit von Bewohner*innen und Gästen sorgt. Zudem steht Desinfektionsmittel bereit, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Besucher*innen müssen eine eigene Maske mitbringen und dürfen ihre Angehörigen natürlich nicht besuchen, wenn sie grippeähnliche Symptome haben oder sogar mit dem Coronavirus infiziert sind.
Wir rechnen damit, dass es zum Muttertag am kommenden Sonntag viele Besuchswünsche gibt. Deshalb kann es sein, dass die einzelnen Seniorenzentren von den Regelungen abweichen müssen. Die AWO appelliert deshalb an Sie, liebe Angehörige, ihren Besuch eventuell nach dem Muttertag zu planen, damit sich nicht zu viele Besucher*innen auf einmal anmelden.
In der Einrichtung in Eving müssen Besuchswünsche unter der Rufnummer 0231.985120-0 angemeldet werden.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen nun zum ersten Mal wieder etwas positivere Neuigkeiten mitteilen können. Lassen Sie uns gemeinsam mit diesen ersten Lockerungen sehr verantwortungsbewusst umgehen, damit wir die positive Entwicklung nicht gefährden!
Stand 30.03.2020
AWO sucht Ehrenamtliche zum Nähen von Behelf-Mund-Nase-Masken – Material wird gestellt
Die AWO Dortmund sucht dringend ehrenamtliche Näher*innen, um Behelfsmasken herzustellen, die die Beschäftigten in den Seniorenzentren, der ambulanten Pflege und in den Notgruppen der Kindertageseinrichten und Tagespflege nutzen wollen. Zur Verfügung gestellt wird das Material wie der bereits zugeschnittenen Stoff, das Garn, den Draht, das Gummiband und die Nähanleitung. Nach Anruf bei der AWO Dortmund unter T 0231.9934-555 kann es ab 01.04.2020 im Paket in der Klosterstraße 8-10 abgeholt werden.
AWO-Geschäftsführer Andreas Gora ist die Produktion von Behelfsmasken ein großen Anliegen: „Wir schützen die Menschen, die uns in den Einrichtungen anvertraut wurden. Zudem schützen die Maskenträger*innen sich selbst, weil eine Maske signalisiert: Abstand halten.“ Auch fasse man sich selbst kaum noch ins Gesicht, wenn man eine Maske trage. Auf dem Markt seien keine Masken zu bekommen und falls doch, nur zu Mondpreisen.
In der Näherei der AWO-Werkstätten an der Lindenhorster Straße waren am Montagmorgen bereits die ersten 200 Behelfsmasken verpackt, doch da der Personalstamm arg reduziert werden musste – für die Behindertenwerkstätten gilt ein Betretungsverbot für die Mitarbeiter*innen mit Handicap – , sitzen an den Maschinen nun die Betreuer*innen aus anderen Werkstattbereichen – und das sind zu wenige.
Dr. Klaus Hermansen, Leiter der AWO-Eingliederungshilfe, steht in Kontakt mit den anderen Dortmunder Einrichtungen. „Wir wünschen uns, dass das Land das Betretungsverbot für die Behindertenwerkstätten noch einmal prüft und lockert“, sagt er. Dann könnten an der Lindenhorster Straße und den Werkstätten anderer Einrichtungen alle Nähmaschinen besetzt werden und die Behelfsmasken, nachdem der Eigenbedarf gedeckt sei, auch auf den Markt gehen. Ein entsprechender Brief soll in Kürze an das Ministerium für Arbeit und Soziales in Düsseldorf verfasst werden.
Doch bis dort eine Entscheidung getroffen sein wird, hofft die AWO auf Unterstützung von Hobby-Näher*innen.
Stand 24.03.2020
Behelf-Mund-Nasen-Schutz selbst nähen -Die AWO Dortmund zeigt, wie´s geht!
Wie kann man sich gegenseitig in Zeiten von Corona besser schützen?
Leistet euren eigenen Beitrag, denn selbsthergestellte Stoffmasken können helfen:
- Ich reduziere die Gefährdung für mein Gegenüber.
- Ich setze ein optisches Signal für Abstand.
- Masken hemmen den eigenen Impuls, sich ins Gesicht zu fassen.
- Medizinische Masken bleiben für medizinisches Personal reserviert
Im Film erklärt die Näherei der AWO in Dortmund, wie man einen Behelf-Mund-Nasen-Schutz für sich selber näht - und Geschäftsführer Andreas Gora, warum dies eine wirklich gute Idee ist.
In der Nähanleitung wird Schritt für Schritt der Weg vom Stück Stoff zum fertigen Behelf-Mund-Nase-Schutz erklärt. Es eignen sich kochfeste Stoffe (95 Grad) wie Betttücher, Geschirrtücher und T-Shirts. (Im einfachen Test den Stoff doppelt legen, vor den Mund halten und hindurch atmen. Wenn das gut funktioniert, ist der Stoff geeignet.)
Achtung: Der BMNS kann die Verteilung von Tröpfchen in die Umgebung und auf Personen verringern; er entspricht aber nicht dem genormten Mund-Nase-Schutz und dient lediglich als Hilfsmittel!
Stand: Sonntag, 22.03.2020
Hier der momentane Stand zu den Auswirkungen durch die Coronakrise in den einzelnen Arbeitsbereichen der AWO Dortmund:
Bildung und Arbeit:
Seit Erlass der Landesregierung zur Minimierung der Kontaktdichte und Schließung von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen werden Teilnehmende zwar nicht mehr direkt betreut. Die Mitarbeitenden stehen für telefonische Beratung und Krisenfälle aber weiterhin zur Verfügung.
Eingliederungshilfe:
Die Werkstätten sind seit Mittwoch, 18.03.2020, auf Weisung des Landes NRW wegen der Corona-Gefahr für die behinderten Mitarbeiter*innen geschlossen worden. Ausgenommen sind solche Mitarbeiter*innen mit intensiven Betreuungsaufwand, die anderweitig nicht angemessen betreut werden können. Von den Produktionsstätten müssen die Wäscherei und der Schultenhof weiter bewirtschaftet werden. Dies erfolgt nun durch nicht behinderte Mitarbeitende.
Für das Betreute Wohnen und die Wohnhäuser für behinderte Menschen hat sich die Arbeit auch durch die Schließung der Werkstätten verdichtet. Gerade Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen sind weiter auf intensive Unterstützung angewiesen. Mitarbeitende der Werkstatt springen hier mit ein.
Kinder, Jugend und Familie:
Kitas und Offene Ganztagsbetreuung sind für den Normalbetrieb geschlossen, halten aber zur Notfallbetreuung für Kinder von Schlüsselpersonen das Angebot offen. Im wöchentlichen Wechsel arbeiten die Teams vor Ort und von zu Hause aus. So wird die Kontaktdichte minimiert und im tatsächlichen Coronafall kann für Vertretung gesorgt werden.
Die Beratungsangebote stehen für telefonische Beratung und für Krisenfälle weiter zur Verfügung.
Die Jugendwohngruppen halten ihr Angebot natürlich weiterhin vor. Bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind die Präsenzangebote fast vollkommen eingestellt. Die ambulant erzieherischen Hilfen halten den Kontakt mit den zu betreuenden Familien stärker telefonisch. Bei allen Fällen, in denen es um Kindeswohlgefährdung geht, müssen sie aber auch weiterhin die Familien aufsuchen.
Senior*innen:
Seit Freitag, den 20.03.2020 ist die Seniorenwohnstätte komplett für Besuche von außen geschlossen. Für die Bewohner*innen ist dies sicher schwer. Für die hochgefährdete Gruppe der Älteren ist die Vermeidung eines Coronafall aber lebensrettend. Die Tagespflegen sind seit Mittwoch, 18.03.2020, geschlossen, bzw. nur noch für Betreute, deren Angehörige zu den Schlüsselpersonen zählen oder die nicht anders angemessen versorgt werden können. Die ambulante Pflege muss natürlich weiter im Einsatz bleiben.
Stand: Donnerstag, 19.03.2020
„Zeit zum Reden“ – Das AWO-Begegnungstelefon
Nach der notwendig gewordenen Schließung unserer 44 AWO-Begegnungsstätten und Treffs startet die AWO Dortmund ab Freitag, den 20. März, das Projekt „Zeit zum Reden!“, über das alle 5.500 Mitglieder persönlich per Postkarte informiert werden. Ziel ist es, durch regelmäßige Telefonate ein- bis zweimal wöchentlich der wachsenden Einsamkeit, Unsicherheit und Langeweile mit aufmunternden Gesprächen zu begegnen. Es geht dabei einfach um nette Unterhaltung und ein offenes Ohr für Sorgen gerade in Corona-Zeiten.
Bei dem Erstanruf von Menschen, die dieses Angebotes nutzen wollen, werden über eine zentrale Rufnummer verschiedene Gesprächspartner*innen an den Hörer gehen, haupt- und ehrenamtliche Kräfte. Diese nehmen den Wunsch nach weiteren Telefonaten auf und vermitteln die Anrufenden im zweiten Schritt an Ehrenamtliche aus AWO-Ortsvereinen, die sich spontan für dieses besondere Engagement gemeldet haben. Auch werben wir mit der Postkartenaktion weitere Interessierte für das Projekt aus den Reihen der Mitglieder. Im dritten Schritt rufen dann die Ehrenamtlichen regelmäßig zu verabredeten Zeiten bei den Interessierten an.
In den meisten AWO-Ortsvereinen und Begegnungsstätten haben die jeweiligen Vorstände und Leitungen mit den regelmäßigen Besucher*innen der Treffs zwar bereits gut funktionierende Telefonketten organisiert. Doch dies gilt meist eher für Stammgäste und kleinere Gruppen. Vor allem für alle Frauen und Männer, die Begegnungsangebote schlecht nutzen konnten, und alle, die jetzt viel weniger Kontakt und Austausch haben, soll das Begegnungstelefon sein. Der Wegfall des Begegnungsstättenangebots mit all der Geselligkeit und dem Plaudern in netter Gesellschaft soll dadurch etwas aufgefangen werden. „Wir möchten mit unseren Mitgliedern gerade auch in Krisenzeiten in enger Verbindung bleiben“, so die AWO-Vorsitzende Anja Butschkau.
Dieses kostenlose Angebot können Interessierte ein- bis zweimal die Woche nutzen, um über sich und die Welt zu reden und sich regelmäßig ungefährdet mit jemandem auszutauschen. Nach dem Erstanruf wird im Folgetelefonat individuell verabredet, wann und wie oft die wöchentlichen Gespräche sein sollen. Und selbstverständlich muss auch die „Chemie“ passen.
Unsere Vorsitzende Anja Butschkau kann sich gut vorstellen, dieses Angebot auch auf Nicht-Mitglieder auszuweiten.
Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern auch zur Verfügung unter T 0231.9934-555 oder unter info@awo-dortmund.de!
AWO-Tagespflegen bis auf eine Notgruppe im EKH bis 19.04.2020 geschlossen
Seit heute sind auf Weisung der Landesregierung auch die Tagespflegen geschlossen, um die Verbreitung des Corona-Virus‘ einzudämmen und zu verlangsamen sowie besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
Im Eugen-Krautscheid-Haus bietet die AWO eine Notfallbetreuung für Senior*innen in der Tagespflege an, die von Angehörigen nicht betreut werden können, weil sie Mitarbeitende aus „Einrichtungen sind, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ u.a. dienen. Hier können noch Senior*innen aufgenommen werden, deren Angehörige dieser Gruppe angehören und deshalb keine Betreuung gewährleisten können.
Melden Sie sich im Bedarfsfall unter T. 0231.395 72 15 im Eugen-Ktautscheid-Haus.
Corona-Virus: Derzeit kein Zutritt für die Kolleg*innen mit Behinderung
Die Regierung versucht, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Daher werden viele Bereiche der Bildung und der sozialen Arbeit geschlossen.
Es gibt seit dem 17. März einen Erlass für die Werkstätten der Menschen mit Behinderung: Demnach sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung bis einschließlich Sonntag, dem 19. April die Werkstätten nicht mehr betreten. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle.
Die Werkstatt als Produktionsbetrieb ist aber weiterhin geöffnet. Wir werden in vielen Abteilungen jedoch wegen des Personalmangels die Produktion einstellen oder zumindest herunterfahren. Selbstverständlich werden die Tiere der Werkstatt (Reiterhof, Schultenhof), die Pflanzen (Gewächshäuser) weiterhin versorgt. Zudem versuchen wir, die vielen Seniorenzentren trotz dieser Maßnahmen weiter zu beliefern. Wir möchten verhindern, dass die Bewohner*innen in den Pflegeeinrichtungen keine Bettwäsche mehr haben.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt sowie der Werkstattrat, der Betriebsrat und natürlich Betriebsleitung und Geschäftsführen tun ihr Mögliches, um die Weiterverbreitung der Viren zu verlangsamen und trotzdem die allerwichtigsten Produktionen aufrecht zu erhalten.
Grundsätzliche Fragen zur Arbeit der Werkstatt in der Corona-Krise können gerne an die Betriebsleitung gestellt werden. Ich bin unter der Email-Adresse k.hermansen@awo-werkstaetten.de oder unter der Rufnummer 0231/847521 zu erreichen.
Stand: Montag, 16. März 2020
Um die Verbreitung des Corona-Virus‘ einzudämmen und zu verlangsamen sowie besonders gefährdete Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verschiedene Entscheidungen getroffen. So wurde unter anderem angeordnet, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen zu schließen. Die AWO Dortmund setzt in Absprache mit der Stadt Dortmund diese Anordnungen um.
Die Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Expert*innen rechnen damit, dass sich in den nächsten ein bis zwei Jahren rund 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung mit dem Corona-Virus infizieren, und zwar in Wellen. Wichtigstes Ziel ist es, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen und Zeit zu gewinnen, um Medikamente und Impfstoffe produzieren zu können und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen nicht zum Erliegen kommt und die Arbeitsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gesichert bleibt. Die AWO Dortmund steht dabei gemeinsam mit anderen sozialen Trägern vor der besonderen Herausforderung, dass viele Menschen auch weiter auf eine Unterstützung angewiesen sind, die vor allem im direkten sozialen Kontakt erbracht wird.
Schließung der Kitas und der Offenen Ganztagsbetreuung ab dem 16. März 2020
Eindeutig ist der Erlass der Landesregierung in Bezug auf die Kita- und Schulschließungen. So ziehen jetzt die Grund- und weiterführenden Schulen den Beginn der Osterferien vor; beginnend am Montag, 16. März. In Dortmund wird an den Schulen mit einer Offenen Ganztagsbetreuung der AWO bis einschließlich Dienstag noch eine Betreuung angeboten, sodass Eltern bis dahin eine Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Ob es ab Mittwoch weitere, eingeschränkte Notbetreuungen geben wird, steht zurzeit noch nicht fest.
Alle Kitas dürfen landesweit ab Montag bis zum Ende der Osterferien nicht mehr betreten werden. Allerdings sind weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Eltern aus bestimmten Berufsgruppen vorzuhalten, dazu zählen Mitarbeitende aus „Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ u.a. dienen. Wie die Notbetreuungen organisiert werden, teilen die Kommunen noch mit. Die Mitarbeiter*innen sind in den AWO-Kitas vor Ort, um den Übergang in die Notbetreuungen für Kinder von Eltern aus den genannten Berufsgruppen zu organisieren. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass beide Elternteile in den Berufsgruppen arbeiten oder alleinerziehende Elternteile in den genannten Berufsgruppen tätig sind, damit dem Kind/den Kindern ein Betreuungsplatz zusteht.
Notwendige Beratungen werden stattfinden
Beratungen in den unterschiedlichen Beratungsdiensten der AWO werden nach Möglichkeit telefonisch oder digital durchgeführt. Sollte eine persönliche Beratung zum Beispiel während einer Schwangerschaft oder in existentieller Notlage unerlässlich sein, findet die Beratung nach vorheriger Terminabsprache statt. Mitarbeitende und Ratsuchende beachten hierbei die präventiven Verhaltensregeln wie Abstand halten und Hände waschen.
Zugang zu stationären Angeboten wird beschränkt
In der AWO-Seniorenwohnstätte und in den Wohnhäusern für behinderte Menschen, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, wird die Besuchsregelung stark eingeschränkt, und zwar wird die Besuchszeit täglich auf eine Stunde beschränkt. In dieser Zeit kann jeweils eine Person eine*n Bewohner*in besuchen. Die an sich schon sehr guten Hygienemaßnamen werden weiter intensiviert. Alle Personen, die das Haus betreten, sind aufgefordert, die Möglichkeit der Desinfektion zu nutzen. Zutritt bekommen außerdem lediglich die Mitarbeiter*innen, externes Therapie- und Pflegepersonal für notwendige Anwendungen sowie Handwerker*innen oder Lieferanten, die für den Betriebsablauf unbedingt notwendig sind. Die AWO bittet darum, auf Besuche weitestgehend zu verzichten.
Mitglieder treffen sich vorerst nicht
In allen Dortmunder AWO-Begegnungsstätten und -Treffs werden die fast überall ehrenamtlich organisierten Angebote bis Ostern eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Situation immer wieder überprüft werden und ist gegebenenfalls neu zu bewerten.
Auch die Türen der Begegnungsstätte des hauptamtlich geführten Eugen-Krautscheid-Hauses sind ab Montag geschlossen, die Gruppenangebote und -aktivitäten werden abgesagt. Es geht vorrangig darum, die Infektionsketten zu unterbrechen – alles mit dem Ziel, die Anzahl der Neuerkrankungen klein zu halten und die Ausbreitung so zu verlangsamen. Gerade Ältere und Hochaltrige sind nach allen ärztlichen Informationen von der Viruserkrankung besonders betroffen und sollen durch diese Regelung geschützt werden. „Bei den ehrenamtlichen Begegnungsstättenleiter*innen sind wir mit dieser Maßnahme auf viel Einsicht und Verantwortungsgefühl getroffen“, so die Verantwortlichen bei der AWO.
Die teilstationären Angebote im Eugen-Krautscheid-Haus (EKH), die Tagespflegeangebote, werden für die notwendige Betreuung demenziell erkrankter Menschen sorgen und bleiben bis auf Weiteres geöffnet. Sofern neue Entwicklungen auftreten, wird die AWO Dortmund auf ihrer Website und über die Sozialen Medien darüber informieren.
Das Land NRW hat außerdem ein Info-Schreiben für Erzieher*innen und Eltern herausgegeben.
Die Stadt Dortmund hat auf ihrer Homepage eine Liste mit den häufigsten Fragen zusammengestellt.