Vormundschafts­verein

Haben minderjährige Kinder ihre Eltern durch Tod verloren oder wird den Eltern im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens die elterliche Sorge ganz oder teils entzogen, dann bestellt das Familiengericht einen Vormund oder einen Ergänzungspfleger.

Der Vormund ersetzt die Eltern „im Ganzen“, übernimmt also sämtliche Rechte und Pflichten, die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern haben.

Der Ergänzungspfleger erhält Teile des Sorgerechts wie z.B. die schulischen Angelegenheiten oder den Gesundheitsbereich.

Im Rahmen der Vormundschaften übernimmt der vom Familiengericht bestellte Vormund des Vormundschaftsvereins die Verantwortung für die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vormundschaftsvereins vertreten die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen. Als Vormund sind sie direkte Ansprechpartner und kooperieren eng mit Einrichtungen und Behörden zusammen.

Der Vormundschaftsverein führt ebenfalls Vormundschaften von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, die ohne Eltern oder anderen Familienangehörigen in Deutschland eingereist sind. Der Vormund kümmert sich um den rechtlichen Aufenthaltsstatus und sorgt im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe um die Sicherstellung der Versorgung.

Leitend für sein Handeln ist das Wohlergehen des Mündels:

  • Das gesicherte Kindeswohl
  • Ein gesicherter Rahmen für gesundes Aufwachsen und die Entwicklung des jungen Menschen nach der UN-Kinderrechtskonvention
  • Die gesicherte Teilhabe des jungen Menschen an den Möglichkeiten der Gesellschaft
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