Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sind die Interessenvertretungen für die schwerbehinderten, gleichgestellten und auch von einer Behinderung bedrohten Beschäftigten in den jeweiligen Betrieben.
Sie unterstützen und beraten Beschäftigte, u.a. bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung, Verschlimmerungsanträgen, Anträgen auf Gleichstellung als auch bei Anträgen präventiver Maßnahmen, wie u.a. Leistungen im Arbeitsleben bei den jeweiligen Behörden.
Es besteht eine gesetzliche Pflicht darauf zu achten, dass für diese Zielgruppen die geltenden Rechtsnormen und Verpflichtungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Die SBV sind Anlaufstellen für Anregungen und Beschwerden der Kolleg*innen und versuchen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine Verbesserung der bemängelten Situation zu erreichen.
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis eines Schwerbehinderten ist der Arbeitgeber verpflichtet, um eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen, die SBV schon frühzeitig zu beteiligen. Auf Wunsch der Betroffenen stehen sie als Verbindungspersonen gegenüber dem Arbeitgeber sowie zu den Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten, Rehabilitationsträgern etc. zur Verfügung.
Alle Maßnahmen werden nur in direkter Abstimmung mit den betroffenen Mitarbeiter*innen und in deren Auftrag veranlasst.
Die SBV ist ein selbstständiges Vertretungsorgan, wird alle vier Jahre neu gewählt, ist ein betriebliches Ehrenamt und unterliegt der absoluten Vertraulichkeit bzw. Schweigepflicht.
Sie sind keine Untergliederung des Betriebsrats, sondern ein neben diesem stehendes, unabhängiges Gremium mit eigenen Rechten und Pflichten.
Auf dem Bild von links nach rechts:
Stefan Bergsen, Matthias Vogt (Dobeq) Ludger Thier, Sandra Filippi, (WAD), Manuela Jaworski Fudulov, Michael Kluge (Unterbezirk)